Beschreibung
Der Stellplatz Las Lajas für Wohnwagen, Wohnmobile und Fahrzeuge, die als Wohnmobil angepasst wurden, befindet sich am Südwesthang der Insel, auf einer Höhe von über 1.500 Metern. Diese geografische Lage bedeutet, dass die Temperaturen stark schwanken, sowohl zwischen den Jahreszeiten als auch zwischen Tag und Nacht.
Die Umgebung des Waldes besteht hauptsächlich aus Kanarischen Kiefern, die sich mit typischen Gipfelsträuchern mischen, wie der Behaarte Federkopf und der Drüsenginster. Bezüglich der Fauna des Gebiets ist der Buntspecht zu erwähnen, der an den ältesten Baumstämmen zu sehen ist, sowie der der Teide-Fink und die Kanaren-Eidechse.
Die Zufahrt mit dem Auto erfolgt über nur wenige Meter auf einem unbefestigten Waldweg.
Direkt neben dem Campingplatz befindet sich der gleichnamige Freizeitbereich, dessen Einrichtungen während des Aufenthalts genutzt werden können.
Empfehlungen
- Genießen Sie die Flora und Fauna des Ortes, ohne sie zu stören, immer aus Wissbegierde, mit Abstand und Respekt.
- Befolgen Sie die angegebenen Regeln und Hinweise, um das Zusammenleben mit Menschen und Tieren zu gewährleisten.
- Halten Sie die Umwelt sauber und vermeiden Sie es, Müll zu hinterlassen oder Zigarettenstummel außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
- Reisen Sie in kleinen Gruppen, um die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
- Verwenden Sie das Wasser der Toiletten und Brunnen verantwortungsbewusst. Es ist ein knappes und sehr kostbares Gut auf unserer Insel.
Reservierungsbedingungen
Dieses Reservierungsdokument hat den Wert einer Verwaltungsgenehmigung und wird in Anwendung der folgenden Vorschriften ausgestellt: Verordnung vom 31. August 1993, mit der das Zelten in geschützten Naturräumen, öffentlichen Wäldern und Privatwäldern geregelt wird, Regelung über die Erbringung des Dienstes von Erholungsgebieten und Zeltplätzen des Cabildo von Teneriffa und Nutzungsregelung, die im Plan / in der Norm des geschützten Naturraums festgelegt ist.
Die Bestätigung dieser Reservierung bedeutet die Anerkennung sowohl der folgenden Bedingungen als auch der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bestimmungen, deren Nichteinhaltung eine sanktionierbare Zuwiderhandlung gemäß den Umweltvorschriften darstellen kann:
- Das Zelten findet in dem Gebiet, der Art des Zeltens, an den Daten und mit den Personen statt, die in diesem Dokument aufgeführt sind.
- Dieses Dokument ist in Papierform oder auf einem mobilen Gerät mitzuführen und zusammen mit dem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass), das die Identität aller berechtigten Personen nachweist, auf Verlangen des für die Überwachung zuständigen Personals vorzuzeigen, dessen Anweisungen befolgt und beachtet werden müssen.
- Der Aufenthalt im Zeltbereich dauert von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Abreisetag.
- Die Zeltplätze verfügen möglicherweise nicht über eigene Ausstattung; in diesem Fall können die Einrichtungen des angrenzenden Erholungsgebiets gemäß der geltenden Gesetzgebung genutzt werden.
- Kleine klappbare Möbel sind erlaubt (Tische, Stühle, Sonnenschirme, kleine Schnellaufbauzelte zum Schutz der Kinder vor der Sonne usw.).
- Die Kochstellen im Erholungsgebiet dürfen nur bei Tageslicht angezündet werden. Es dürfen Gasflaschen bis zu 3 kg verwendet werden, die auf einer ebenen Fläche ohne Vegetation und ohne nahe gelegene Gegenstände aufgestellt werden.
- Haustiere müssen angeleint und unter der direkten Kontrolle der verantwortlichen Person bleiben.
- Es ist verboten:
- Das Abstellen von Fahrzeugen, wodurch der Zugang zu anderen Pisten blockiert wird.
- Das Übernachten in dem als Parkplatz ausgewiesenen Bereich.
- Die Verwendung tragbarer Grills.
- Die Aufstellung von Hängematten, Liegestühlen, Hüpfburgen, Zelten, Seilrutschen, Schaukeln usw.
- Das Einleiten von Stoffen oder Abfällen in die Abflüsse der Wasserquellen sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln.
- Die Entnahme von Wasser und dessen Transport außerhalb der Anlagen.
- Das Reiten beziehungsweise Fahren mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern innerhalb des Erholungsgebiets und des Zeltplatzes.
- Das Zurücklassen von Abfällen außerhalb der Müllbehälter. Der entstandene Müll ist mitzunehmen, wenn keine Behälter vorhanden sind oder diese voll sind.
- Die Zerstörung, Beschädigung oder Sammlung von Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume oder irgendeines Elements von geologischem Interesse.
WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
• Das Wasser aus den Quellen ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
• Die Toiletten können Öffnungs- und Schließzeiten unterliegen.