Beschreibung
Diese Anlage bleibt aufgrund von Wartungs- und Verbesserungsarbeiten vom 4. Dezember 2025 bis zum Abschluss der Arbeiten für die Öffentlichkeit geschlossen.
Der Stellplatz El Lagar für Wohnwagen, Wohnmobile und Fahrzeuge, die als Wohnmobil angepasst wurden, befindet sich am Nordwesthang der Insel, auf einer Höhe von ca. 1000 Metern.
Die Umgebung besteht aus einem Kiefernwald, in dem sich auch andere Pflanzenarten des typischen, immergrünen kanarischen Laubwalds (Monteverde) mischen, wie z.B. Gagelbäume, Baumheide oder Kanaren-Stechpalmen.
In dieser Gegend fallen Spuren auf, die aus der intensiven Nutzung, die dieses Gebiet in der Vergangenheit ertrug, stammen. Ein Beispiel dafür sind die Markierungen an den Stämmen der großen Kiefern, die von der Harzgewinnung zeugen.
Die Zufahrt erfolgt über einen unbefestigten Waldweg, der etwa 9 Kilometer lang ist.
Es gibt ausgeschilderte Routen, auf denen Sie Ihre Ausflüge mit dem Fahrrad, zu Pferd oder mit dem Kraftfahrzeug beginnen oder beenden können.
Direkt neben dem Campingplatz befindet sich der gleichnamige Freizeitbereich, dessen Einrichtungen während des Aufenthalts genutzt werden können.
Empfehlungen
- Genießen Sie die Flora und Fauna des Ortes, ohne sie zu beeinträchtigen, immer aus Neugierde, mit Abstand und Respekt.
- Befolgen Sie die Regeln und die Hinweisschilder damit das Zusammenleben mit Menschen und Tieren gewährleistet wird.
- Halten Sie die Umwelt sauber, werfen Sie Abfall und Zigarettenstummel nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Wandern Sie in kleinen Gruppen um die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.
- Benutzen Sie das Wasser der Toiletten und der Brunnen verantwortungsvoll, es ist auf unserer Insel eine knappe und sehr wertvolle Ressource.
Reservierungsbedingungen
Dieses Reservierungsdokument hat den Wert einer Verwaltungsgenehmigung und wird in Anwendung der folgenden Vorschriften ausgestellt: Verordnung vom 31. August 1993, mit der das Zelten in geschützten Naturräumen, öffentlichen Wäldern und Privatwäldern geregelt wird, Regelung über die Erbringung des Dienstes von Erholungsgebieten und Zeltplätzen des Cabildo von Teneriffa und Nutzungsregelung, die im Plan / in der Norm des geschützten Naturraums festgelegt ist.
Die Bestätigung dieser Reservierung bedeutet die Anerkennung sowohl der folgenden Bedingungen als auch der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bestimmungen, deren Nichteinhaltung eine sanktionierbare Zuwiderhandlung gemäß den Umweltvorschriften darstellen kann:
- Das Zelten findet in dem Gebiet, der Art des Zeltens, an den Daten und mit den Personen statt, die in diesem Dokument aufgeführt sind.
- Dieses Dokument ist in Papierform oder auf einem mobilen Gerät mitzuführen und zusammen mit dem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass), das die Identität aller berechtigten Personen nachweist, auf Verlangen des für die Überwachung zuständigen Personals vorzuzeigen, dessen Anweisungen befolgt und beachtet werden müssen.
- Der Aufenthalt im Zeltbereich dauert von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Abreisetag.
- Die Zeltplätze verfügen möglicherweise nicht über eigene Ausstattung; in diesem Fall können die Einrichtungen des angrenzenden Erholungsgebiets gemäß der geltenden Gesetzgebung genutzt werden.
- Kleine klappbare Möbel sind erlaubt (Tische, Stühle, Sonnenschirme, kleine Schnellaufbauzelte zum Schutz der Kinder vor der Sonne usw.).
- Die Kochstellen im Erholungsgebiet dürfen nur bei Tageslicht angezündet werden. Es dürfen Gasflaschen bis zu 3 kg verwendet werden, die auf einer ebenen Fläche ohne Vegetation und ohne nahe gelegene Gegenstände aufgestellt werden.
- Haustiere müssen angeleint und unter der direkten Kontrolle der verantwortlichen Person bleiben.
- Es ist verboten:
- Das Abstellen von Fahrzeugen, wodurch der Zugang zu anderen Pisten blockiert wird.
- Das Übernachten in dem als Parkplatz ausgewiesenen Bereich.
- Die Verwendung tragbarer Grills.
- Die Aufstellung von Hängematten, Liegestühlen, Hüpfburgen, Zelten, Seilrutschen, Schaukeln usw.
- Das Einleiten von Stoffen oder Abfällen in die Abflüsse der Wasserquellen sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln.
- Die Entnahme von Wasser und dessen Transport außerhalb der Anlagen.
- Das Reiten beziehungsweise Fahren mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern innerhalb des Erholungsgebiets und des Zeltplatzes.
- Das Zurücklassen von Abfällen außerhalb der Müllbehälter. Der entstandene Müll ist mitzunehmen, wenn keine Behälter vorhanden sind oder diese voll sind.
- Die Zerstörung, Beschädigung oder Sammlung von Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume oder irgendeines Elements von geologischem Interesse.
WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
• Das Wasser aus den Quellen ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
• Die Toiletten können Öffnungs- und Schließzeiten unterliegen.