Beschreibung
Sperrung der Zufahrt zu dieser Einrichtung ab Dienstag, dem 9. Dezember 2025, bis zum Abschluss der Bauarbeiten, montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen Feiertage und Wochenenden.
Dieser Campingplatz liegt am Südhang der Insel, auf einer Höhe von 1700 m, in der Nähe der Grenze zum Nationalpark Teide.
Aufgrund der geografischen Lage herrscht hier die meiste Zeit des Jahres ein extremes Klima mit geringen jährlichen Niederschlägen, die im Winter in Form von Schnee fallen. Die Temperaturen sind stark schwankend sowohl während der verschiedenen Jahreszeiten als auch zwischen Tag und Nacht. Das bedeutet, dass es am selben Tag mittags sehr heiß sein kann und abends eiskalt.
Diese rauen klimatischen Bedingungen sind kein Hindernis für die Kanarische Kiefer, die sich in dieser Gegend mit anderen typischen Sträuchern der Gipfelgebiete (Behaarter-Federkopf oder Ginster) mischt.
Was die Tierwelt betrifft, befinden sich in dieser Gegend Vogelarten wie der Buntspecht und der Teide-Fink. Sie werden auch auf Kanareneidechsen stoβen, die gerne die Mittagssonne nutzen um sich zu wärmen.
Außerdem leben in der Dunkelheit der Höhlen und Vulkanröhren, die durch die Lavaströme entstanden sind, mehrere Fledermausarten. Es sind die einzigen endemischen Säugetiere der Kanarischen Inseln.
Empfehlungen
- Genießen Sie die Flora und Fauna des Ortes, ohne sie zu beeinträchtigen, immer aus Neugierde, mit Abstand und Respekt.
- Befolgen Sie die Regeln und die Hinweisschilder damit das Zusammenleben mit Menschen und Tieren gewährleistet wird.
- Halten Sie die Umwelt sauber, werfen Sie Abfall und Zigarettenstummel nur in die dafür vorgesehenen Behälter.
- Wandern Sie in kleinen Gruppen um die Lärmbelästigung und die Auswirkungen auf die Umwelt zu reduzieren.
- Benutzen Sie das Wasser der Toiletten und der Brunnen verantwortungsvoll, es ist auf unserer Insel eine knappe und sehr wertvolle Ressource.
Reservierungsbedingungen
Dieses Reservierungsdokument hat den Wert einer Verwaltungsgenehmigung und wird in Anwendung der folgenden Vorschriften ausgestellt: Verordnung vom 31. August 1993, mit der das Zelten in geschützten Naturräumen, öffentlichen Wäldern und Privatwäldern geregelt wird, Regelung über die Erbringung des Dienstes von Erholungsgebieten und Zeltplätzen des Cabildo von Teneriffa und Nutzungsregelung, die im Plan / in der Norm des geschützten Naturraums festgelegt ist.
Die Bestätigung dieser Reservierung bedeutet die Anerkennung sowohl der folgenden Bedingungen als auch der in der geltenden Gesetzgebung festgelegten Bestimmungen, deren Nichteinhaltung eine sanktionierbare Zuwiderhandlung gemäß den Umweltvorschriften darstellen kann:
- Das Zelten findet in dem Gebiet, der Art des Zeltens, an den Daten und mit den Personen statt, die in diesem Dokument aufgeführt sind.
- Dieses Dokument ist in Papierform oder auf einem mobilen Gerät mitzuführen und zusammen mit dem amtlichen Dokument (Personalausweis oder Reisepass), das die Identität aller berechtigten Personen nachweist, auf Verlangen des für die Überwachung zuständigen Personals vorzuzeigen, dessen Anweisungen befolgt und beachtet werden müssen.
- Der Aufenthalt im Zeltbereich dauert von 12:00 Uhr am Anreisetag bis 12:00 Uhr am Abreisetag.
- Die Zeltplätze verfügen möglicherweise nicht über eigene Ausstattung; in diesem Fall können die Einrichtungen des angrenzenden Erholungsgebiets gemäß der geltenden Gesetzgebung genutzt werden.
- Kleine klappbare Möbel sind erlaubt (Tische, Stühle, Sonnenschirme, kleine Schnellaufbauzelte zum Schutz der Kinder vor der Sonne usw.).
- Die Kochstellen im Erholungsgebiet dürfen nur bei Tageslicht angezündet werden. Es dürfen Gasflaschen bis zu 3 kg verwendet werden, die auf einer ebenen Fläche ohne Vegetation und ohne nahe gelegene Gegenstände aufgestellt werden.
- Haustiere müssen angeleint und unter der direkten Kontrolle der verantwortlichen Person bleiben.
- Es ist verboten:
- Das Abstellen von Fahrzeugen, wodurch der Zugang zu anderen Pisten blockiert wird.
- Das Übernachten in dem als Parkplatz ausgewiesenen Bereich.
- Die Verwendung tragbarer Grills.
- Die Aufstellung von Hängematten, Liegestühlen, Hüpfburgen, Zelten, Seilrutschen, Schaukeln usw.
- Das Einleiten von Stoffen oder Abfällen in die Abflüsse der Wasserquellen sowie die Verwendung von Reinigungsmitteln.
- Die Entnahme von Wasser und dessen Transport außerhalb der Anlagen.
- Das Reiten beziehungsweise Fahren mit Motorfahrzeugen und Fahrrädern innerhalb des Erholungsgebiets und des Zeltplatzes.
- Das Zurücklassen von Abfällen außerhalb der Müllbehälter. Der entstandene Müll ist mitzunehmen, wenn keine Behälter vorhanden sind oder diese voll sind.
- Die Zerstörung, Beschädigung oder Sammlung von Pflanzen- und Tierarten, ihrer Lebensräume oder irgendeines Elements von geologischem Interesse.
WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN
• Das Wasser aus den Quellen ist nicht für den menschlichen Verzehr geeignet.
• Die Toiletten können Öffnungs- und Schließzeiten unterliegen.